Der Steuerchatbot erteilt Ihnen jederzeit, kompetent und seriös Antworten auf viele steuerrechtliche Fragen.
Er befindet sich aktuell noch im Pilotstadium. Er lernt zwar ständig dazu, aber steuerlich beraten kann und darf er Sie nicht.
Der Steuerchatbot basiert auf Technologien dritter Anbieter außerhalb der Steuerverwaltung. Diese haben damit Zugriff auf Ihre im Chatverlauf eingegebenen Daten. Geben Sie daher keine personenbezogenen Daten ein (z.B. Name, Alter, Steuer-/ID-Nummer, usw.). Der Steuerchatbot benötigt diese Daten nicht.
Weitere Erläuterungen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Vor dem Start müssen Sie Ihre Einwilligung in die Datenschutzerklärung erteilen.
Herausgeber
Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes, vertreten durch die Steuerungsgruppe IT
Ansprechpartner für den Steuerchatbot
Sarah Grizelj
Oberfinanzdirektion Karlsruhe
Moltkestraße 50
76133 Karlsruhe
Telefon: 0721/926-0
Fax: 0721/926-2725
E-Mail: poststelle@ofdka.bwl.de
1. Datenschutz auf einen Blick
Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Impressum dieser Website entnehmen. Sie haben das Recht, Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem das Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz, können Sie sich an die behördliche Datenschutzbeauftragte, zu erreichen unter Datenschutz@ofdka.bwl.de, wenden.
2. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen
2.1 Datenschutz
Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können (Name, Anschrift, Steuernummer, ID-Nummer, usw.). Der Steuerchatbot verlangt aber nicht die Eingabe solcher Daten. Bitte tragen Sie daher solche Daten nicht ein.
Ihnen stehen die nachfolgenden Rechte zu.
2.2 Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.
2.3. Auskunft, Widerruf, Löschung
Sie haben das Recht, formlos und ohne Begründung, Auskunft bezüglich Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu bekommen. Dies gilt auch für deren Herkunft und Empfänger sowie den Zweck der Speicherung. Diese Auskunft erhalten Sie kostenlos. Auskunft über die gespeicherten Daten gibt Ihnen die behördliche Datenschutzbeauftragte, zu erreichen unter Datenschutz@ofdka.bwl.de.
Zusätzlich haben Sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung Ihrer personenbezogenen Daten. Im Fall der Annahme einer unrechtmäßigen Datenverarbeitung, können Sie jederzeit Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einreichen. Ebenso können Sie Einwilligungen, grundsätzlich mit Auswirkung für die Zukunft, widerrufen.
Nutzerinnen und Nutzer können der künftigen Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben widersprechen.
Die bei unserem Drittanbieter gespeicherten Daten werden nach 30 Tagen gelöscht, sofern der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. In diesen Fällen wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet.
2.4. Sicherheitsmaßnahmen
Wir treffen organisatorische, vertragliche und technische Sicherheitsmaßnahmen entsprechend dem Stand der Technik, um sicherzustellen, dass die Vorschriften der Datenschutzgesetze eingehalten werden und um damit die durch uns verarbeiteten Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Zu den Sicherheitsmaßnahmen gehört insbesondere die verschlüsselte Übertragung von Daten zwischen Ihrem Browser und unserem Server. Der Steuerchatbot nutzt zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel Anfragen, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL-bzw. TLS-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von "http://" auf "https://" wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile. Wenn die SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.
3. Datenerfassung
Der Steuerchatbot ist ein Informationsangebot für Bürgerinnen und Bürger über das aktuelle Steuerrecht in Deutschland. Er wird von den Ländern und dem Bund, vertreten durch die Steuerungsgruppe IT, zur Verfügung gestellt.
Im Zuge der Verbesserung des Bürgerservice der Finanzämter wurden aufkommende Bürgeranliegen und die darauf basierenden Erfahrungen von Finanzamtsmitarbeitern sowie Recherchen der Bürgerinnen und Bürger auf den Internetseiten der Finanzämter (z.B. FAQ) stichprobenartig ausgewertet. Dabei wurde festgestellt, dass nur 20% der Bürgeranliegen allgemeine (fachliche) Fragen betreffen. Hierbei handelt es sich vor allem um organisatorische Fragen (z.B. Öffnungszeiten des Finanzamts) sowie um fachliche Anliegen zu den Bereichen Lohnsteuer, ELStAM und ELSTER. Von den verbleibenden 80%, die den individuellen Steuerfall betreffen, sind jedoch ca. 60% ohne Rückgriff auf die Daten der Finanzverwaltung beantwortbar. Es handelt sich um einfache organisatorische und rechtliche Fragen, die ggf. nach einer Rückfrage direkt beantwortet werden können (z.B. „Bis wann muss ich eine Steuererklärung abgeben?“ oder „Muss ich eine Steuererklärung abgegeben?“; „Welches Finanzamt ist für mich zuständig?“). Diesen Fragen können durch FAQ nicht zufriedenstellend beantwortet werden, da den Bürgerinnen und Bürgern eine abstrakte Antwort mit unterschiedlichen Fallkonstellationen nicht verständlich wäre. Die Bürgerinnen und Bürger können die Subsumption unter die Tatbestandsmerkmale, die zu ihrer Antwort relevant wären, nicht leisten. Durch einfache, abstrakte Rückfragen können derartige Bürgeranliegen allerdings auf kurze und einfach verständliche Weise beantwortet werden. Lediglich 20% der Fragen, die den individuellen Steuerfall betreffen benötigen eine Identitätsprüfung und einen Rückgriff auf die Daten der Finanzverwaltung (z.B. „Ist meine Steuererklärung eingegangen?“).
Hiernach wurde beschlossen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Fragen, deren Beantwortung ohne Rückgriff auf die Daten der Finanzverwaltung erfolgen kann, an eine zentrale Stelle der Steuerverwaltung wenden können sollen, um zeitnah allgemeine und konkrete steuerliche Auskünfte oder Informationen zu ihren Fragen zu erhalten – den Steuerchatbot. Die Zielgruppe des Steuerchatbots sind in erster Linie die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Anliegen als Privatpersonen. Der Steuerchatbot sollte diese Anliegen automatisiert beantworten und die Finanzämter insoweit entlasten. Eine steuerliche Beratung findet nicht statt.
Anders als Suchmaschinen im Netz beantwortet der Steuerchatbot die Fragen von Bürgerinnen und Bürgern mit aktuell gültigen und richtigen Antworten. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten ihre Informationen aus erster Hand, direkt von ihrer Steuerverwaltung und damit aus einer seriösen Quelle. Dabei ist er besser als FAQ, da er durch Rückfragen direkt das Vorliegen der einzelnen Tatbestandsmerkmale des Steuertatbestands abfragen und als Antwort eine präzise Auskunft geben kann. Anders als eine FAQ, die jede Fallvariante erläutern muss, kann der Steuerchatbot als Schlussantwort nur die eine relevante Fallvariante auf kurze und einfach verständliche Weise erklären – im besten Fall mit „Ja“ oder „Nein“.
Durch den Steuerchatbot haben die Bürgerinnen und Bürger nunmehr die Möglichkeit, sich über die Öffnungszeiten und die telefonische Erreichbarkeit der Finanzämter hinaus über steuerrechtliche Regelungen zu informieren. Als modernes, digital erreichbares Medium ist der Steuerchatbot an sieben Tagen pro Woche rund um die Uhr im Netz verfügbar.
Der Chatbot spricht nicht nur Deutsch, sondern auch Englisch und Französisch, um Steuerpflichtigen aus aller Welt zu ermöglichen, sich über das deutsche Steuerrecht zu informieren.